Feuerwerksklassen

Pyrotechnische Gegenstände werden nach Ihrer Gefährlichkeit und ihrem Verwendungszweck in folgende Klassen unterteilt:

  • Klasse I : Feuerwerksspielwaren (für alle erlaubt)
  • Klasse II : Kleinfeuerwerk (für alle erlaubt)
  • Klasse III : Mittelfeuerwerk (mit pyrotechnischer Ausblidung)
  • Klasse IV : Grossfeuerwerk (mit pyrotechnischer Ausblidung)
  • Klasse T : Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke

Nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit wird dir Klasse T in die Unterklasse T1 und T2 eingeteilt.

  • T1 : Rauchsignale, Warn- und Signalfackeln (mit pyrotschnischer Ausblidung)
  • T2 : Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Raktenmotore für Flugrettungssysteme (mit pyrotschnischer Ausblidung)

 

Versand

In einem PKW dürfen bis zu 50 Kg pyrotechnischer Gegenstände in versandmässiger Verpackung transportiert werden. Dabei ist rauchen verboten, ebenso der Gebrauch von offenem Licht und Feuer.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen weder auf dem Postweg versandt werden, noch in öffentlichen Verkehrsmittel transportiert werden. Mit pyrotechnischen Gegenständen dürfen keine öffentliche
Örtlichkeiten, wie Kaufhäuser, Gaststätten, Versammlungen usw. aufgesucht werden.
 

Zulassung

Explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, vertreiben, anderen überlassen werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt für Materialprüfung ( BAM) zugelassen sind.